Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus Gewerbebetrieb, wenn ein Landwirt mit von ihm angeschafften Wirtschaftsgütern Dienstleistungen für Dritte erbringt
Leitsatz
1. Schafft ein Landwirt Wirtschaftsgüter an, die er im eigenen Betrieb nicht benötigt, und erbringt er damit Dienstleistungen für Dritte, so wird er von Anfang an gewerblich tätig, auch wenn er die betreffenden Wirtschaftsgüter gelegentlich in der eigenen Landwirtschaft einsetzt (Anschluss an das , BFHE 167, 355, BStBl II 1992, 651).
2. Von einer gesonderten gewerblichen Tätigkeit ist auch dann auszugehen, wenn der Umsatz aus solchen Dienstleistungen nachhaltig ein Drittel des Gesamtumsatzes des Landwirts oder den absoluten Betrag von 51 500 € im Wirtschaftsjahr übersteigt. Werden diese Grenzen nicht überschritten, ist die Zuordnung zu einem gewerblichen Betriebsvermögen (erst) dann erforderlich, wenn der Einsatz für eigenbetriebliche Zwecke geringfügig ist und nachhaltig einen Umfang von 10 % unterschreitet (Anschluss an das , BFHE 205, 162, BStBl II 2004, 512).
3. Für die Entscheidung der Frage, ob eine dieser Grenzen nachhaltig über- bzw. unterschritten wurde mit der Folge, dass ein Gewerbebetrieb anzunehmen ist, kann ein Beobachtungszeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt werden. Beruht die Über- bzw. Unterschreitung nicht auf Maßnahmen, die von Anfang an einen Gewerbebetrieb begründen, ist nach Ablauf des Beobachtungszeitraums (von drei Jahren) ab dem vierten Wirtschaftsjahr ein Gewerbebetrieb anzunehmen.
4. Bei Landwirten, die den Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, sind die Erträge aus einem überbetrieblichen Maschineneinsatz für andere Landwirte mit dem Grundbetrag abgegolten. Dagegen war der Lohnanteil, der in den Einnahmen aus den Dienstleistungen enthalten ist, grundsätzlich nach § 13a Abs. 8 Nr. 3 EStG a.F. zu erfassen.
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Fundstelle(n): BStBl 2007 II Seite 516 BB 2007 S. 1154 Nr. 21 BFH/NV 2007 S. 1244 Nr. 6 BStBl II 2007 S. 516 Nr. 11 DB 2007 S. 1175 Nr. 21 DStRE 2007 S. 875 Nr. 14 EStB 2007 S. 202 Nr. 6 FR 2007 S. 843 Nr. 17 HFR 2007 S. 670 Nr. 7 INF 2007 S. 445 Nr. 12 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15577 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2007 S. 1673 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2008 S. 1858 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2008 S. 2825 StB 2007 S. 242 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2007 S. 397 GAAAC-44433