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BGH Beschluss v. - III ZB 85/06

Gesetze: ZPO § 233 Fd

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der seiner Kanzleiangestellten die Einzelanweisung erteilt, einen Schriftsatz zur Wahrung einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungfrist noch am selben Tag per Telefax an das zuständige Gericht abzusenden, muss, jedenfalls wenn er nicht anordnet, den Schriftsatz sogleich abzuschicken, Vorkehrungen dagegen treffen, dass sein Auftrag im Drange der übrigen Geschäfte in Vergessenheit gerät und die Frist dadurch versäumt wird (Fortführung von - NJW-RR 2004, 1361 f).

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1078 Nr. 20
DB 2007 S. 1249 Nr. 22
NJW 2008 S. 234 Nr. 4
NJW-RR 2007 S. 1430 Nr. 20
MAAAC-44496

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