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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 3571/06

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a aa)

Einkommensbesteuerung von Renten im Jahr 2005 ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Im Rahmen einer summarischen Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung im Veranlagungszeitraum 2005.

Fundstelle(n):
ZAAAC-44820

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