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FG München Urteil v. - 6 K 711/05

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 3b

Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

An einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn für diese Zeiten kein Grundlohn, sondern lediglich die Zuschläge gezahlt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAC-44830

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