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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 3145/01 EFG 2007 S. 872 Nr. 11

Gesetze: UStG § 1, UStG § 4 Nr. 18

Entgeltlicher Charakter von kommunalen Leistungen an eine Arbeitsförderungsgesellschaft

Leitsatz

  1. Erbringt eine gemeinnützige Gesellschaft im Rahmen der Wiedereingliederung „Langzeitarbeitsloser” Leistungen, die zu einem individuellen Vorteil des Empfängers führen, liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor.

  2. Zahlungen aus allgemeinen strukturpolitischen Gründen sind nicht steuerpflichtig.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 872 Nr. 11
WAAAC-44834

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