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Erstattung von Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 53/2003 vom
Anpassung des letzten Absatzes am !
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 31/2003 vom Mit der o.g. Kurzinformation hatte ich darauf hingewiesen, dass Erstattungsüberhänge bei der Kirchensteuer den entsprechenden Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung mindern. Bereits bestandskräftige Bescheide sind nach § 175 I 2 AO zu ändern.
Zuordnung der Erstattungsüberhänge
Die OFD hatte aus Vereinfachungsgründen anheim gestellt, auf eine detaillierte Ermittlung der betroffenen Verausgabungsjahre zu verzichten und den Erstattungsüberhang statt dessen z.B. in das jüngste Verausgabungsjahr „zurück zu tragen”.
Zwischenzeitlich ist jedoch die WinGF-Lesemaske „Kirchensteuer als Sonderausgaben” (Menüpunkt Extras) realisiert worden. Mit Hilfe dieser Lesemaske können die notwendigen Informationen ermittelt werden.
Die OFD bittet daher, die o.g. „Vereinfachungsregelung” grds. nicht mehr anzuwenden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gezahlte Kirchensteuer im VZ 2002 (Kz 54.13): | 50.000 € |
Erstattete Kirchensteuer im VZ 2002 (Kz 54.14): | 80.000 € |
Erstattungsüberhang 2002 | 30.000 € |
Verausgabungsjahre der im VZ 2002 erstatteten Kirchensteuer:
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Erstattung für den Zeitraum 2000: | 20.000 € (WinGF-Lesemaske) |
Erstattung für den Zeitraum 2001: | 60.000 € (WinGF-Lesemaske) |
Lösung:
Der Ers...