Kürzung des Vorwegabzugs beim Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Erteilt eine GmbH ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern trotz unterschiedlich hoher Geschäftsanteile eine Pensionszusage in gleicher Höhe, ist beim Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn der durch die überquotale Pensionszusage begünstigte Minderheitsgesellschafter im Gegenzug eine höhere Arbeitsleistung für die Gesellschaft erbringen muss als der im Hinblick auf die Altersversorgung benachteiligte Mehrheitsgesellschafter.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1289 Nr. 7 EStB 2007 S. 247 Nr. 7 GmbH-StB 2007 S. 167 Nr. 6 GmbHR 2007 S. 667 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2007 S. 2356 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 9 NAAAC-45138