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BFH Urteil v. - II R 19/06

Gesetze: ErbStG § 13a; ErbStG § 25

Rückwirkender Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags für Erwerb eines GmbH-Anteils mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anwendungsbereich des § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG

Leitsatz

Der Freibetrag oder Freibetragsanteil nach § 13a Abs. 1 ErbStG für den Erwerb von GmbH-Anteilen fällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH mit Wirkung für die Vergangenheit weg, da eine GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens i. S. des § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG aufgelöst wird. Der Anwendungsbereich des § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG ist nicht durch teleologische Reduktion auf Fälle zu beschränken, in denen die Auflösung der Kapitalgesellschaft freiwillig erfolgt. Behält sich der Schenker den Nießbrauch am übertragenen Vermögen vor, wirkt sich dieser nicht auf die Höhe der festzusetzenden Schenkungsteuer aus. Er führt lediglich zur zinslosen Stundung der Steuer bis zum Erlöschen der Belastung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1321 Nr. 7
DStRE 2007 S. 761 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 14
XAAAC-45152

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