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BAG Urteil v. - 9 AZR 575/05

Gesetze: BGB § 145; BGB § 146; TzBfG § 9; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 559 Abs. 1; ZPO § 894

Leitsatz

1. Der Arbeitgeber kann erhöhten Arbeitskräftebedarf durch Verlängerung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer decken.

2. Bei der Auswahl, welcher Teilzeitkraft er zu diesem Zweck eine Vertragsänderung anbietet, ist der Arbeitgeber frei.

3. Der Arbeitgeber wird durch § 9 TzBfG nicht verpflichtet, das gestiegene Arbeitszeitvolumen anteilig auf alle interessierten Teilzeitbeschäftigten zu verteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1169 Nr. 21
DB 2007 S. 1140 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2007 S. 4296
ZIP 2008 S. 241 Nr. 5
WAAAC-45203

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