Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Urteil v. - 10 C 1.06

Gesetze: FlurbG § 37 Abs. 1; FlurbG § 44 Abs. 1; FlurbG § 44 Abs. 2; FlurbG § 44 Abs. 3; FlurbG § 57; FlurbG § 60; FlurbG § 64; FlurbG § 144; VwGO § 108 Abs. 2; VwVfG § 38 Abs. 1; VwVfG § 38 Abs. 2; VwVfG § 43; VwVfG § 72; LVwVfGRP § 1

Leitsatz

Zusicherungen sind im Anwendungsbereich des Flurbereinigungsgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie sind auch im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich wirksam (§ 38 Abs. 2 VwVfG). Dritten kann der Inhalt von Zusicherungen aber nur entgegengehalten werden, wenn sie ihnen bekanntgegeben worden sind oder der Dritte sich ausnahmsweise auf die mangelnde Bekanntgabe nicht berufen kann.

Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

Auf den Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken, dem kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht, hat der Abgebende keinen Anspruch.

Fundstelle(n):
TAAAC-45217

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank