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Entwurf zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der DBA auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes:
0 Hinweis
Die nachfolgenden Grundsätze für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften beruhen auf den üblicherweise in DBA enthaltenen Regelungen und verweisen zur Erläuterung auf das OECD-MA sowie den dazugehörigen Kommentar (OECD-MK), Einzelne Abkommen können davon abweichende Regelungen enthalten. Deshalb kann auf die Heranziehung des im Einzelfall anzuwendenden DBA nicht verzichtet werden.
1 Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts
1.1 Personengesellschaften
Für die Anwendung der DBA auf in- und ausländische Personengesellschaften und ihre Gesellschafter ist zwischen Personengesellschaften zu unterscheiden, die gewerbliche Einkünfte erzielen und Personengesellschaften, die andere Einkünfte erzielen, insbesondere solche aus Vermögensverwaltung. Ob eine Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte oder andere Einkünfte erzielt, richtet sich nach den Vorschriften des EStG. Entsprechendes gilt auch für Gemeinschaften, z.B. Erbengemeinschaften und Venture Capital Fonds sowie Private Equity Fonds in...BStBl 2004 I S. 40