Krankengeldleistungen an freiwillig gesetzlich Krankenversicherte unterfallen dem Progressionsvorbehalt
Leitsatz
Krankengeldleistungen an einen freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Selbständigen erfolgen auf der
Grundlage des SGB V, ohne dass dadurch ein privatversicherungsähnliches Rechtsverhältnis begründet würde.
Die gesetzlich angeordnete Einbeziehung des an einen freiwillig versicherten Selbstständigen geleisteten Krankengeldes in
den Anwendungsbereich des Progressionsvorbehaltes verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes
(GG).