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FG München Urteil v. - 14 K 2840/06

Gesetze: GemZT Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XVI Pos. 8517 Pos. 8536

Tarifierung eines Busanschlusssteckers

Leitsatz

Ein Busanschlussstecker ist nicht als Telekommunikationsgerät i.S. der Pos. 8517, sondern als elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen in Pos. 8536 erfasst. Daran ändert nicht der Umstand, dass mittels Stecker Daten übertragen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAC-45599

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