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BFH Urteil v. - VI R 62/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für studienbegleitende Praktika als vorab entstandene Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für studienbegleitende Praktika sind vorab entstandene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit stehen. Das gilt auch für Praktika während eines nicht berufsbegleitenden Erststudiums. Ein hinreichend konkreter erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil das Studium oder der Studiengang nicht auf eine ganz bestimmte berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist oder die Praktika nicht auf eine Anstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber gerichtet sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1291 Nr. 7
DStRE 2007 S. 1006 Nr. 16
HFR 2007 S. 849 Nr. 9
KÖSDI 2007 S. 15692 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 8
BAAAC-45771

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