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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 11/2005

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Keine Änderung einer Steuerfestsetzung bei Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Die Pflicht zur Überprüfung einer bestandskräftigen Entscheidung endet mit Eintritt der Festsetzungsverjährung, denn ab diesem Zeitpunkt ist eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr möglich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAC-46204

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