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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 283/2006

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Klagefrist zur Erhebung der Anfechtungsklage

Leitsatz

Die Klagefrist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf.

Fundstelle(n):
HAAAC-46206

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