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BFH Beschluss v. - VI B 139/06

Gesetze: EStG § 11; EStG § 9; BGB § 389

In Aufrechnungsfällen erfolgt eine Ausgabe erst zum Zeitpunkt der durch die Aufrechnung bewirkten Leistung; Aufwendungen eines Gesellschaftergeschäftsführers aus familiären Gründen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1315 Nr. 7
NAAAC-46282

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