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BAG Urteil v. - 6 AZR 341/06

Gesetze: BzTV-N SSB § 23; BzTV-N SSB Anlage 3 § 4 Abs. 1; BzTV-N SSB Anlage 3 § 2 Abs. 1; BzTV-N SSB Anlage 3 § 7

Leitsatz

Welche Zeiten zur nach dem BzTV-N SSB der Vergütungspflicht unterliegenden Arbeitszeit zu rechnen sind, wird für Arbeitnehmer im Fahrdienst durch die Anlage 3 zum BzTV-N SSB abschließend geregelt. Wegezeiten zwischen dem Ort, an dem der Fahrer abgelöst wird, und dem Ort, an dem er einen anderen Fahrer abzulösen hat, zählen dazu nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAC-46315

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