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BAG Urteil v. - 9 AZR 393/06

Gesetze: ZPO § 894; AltTZG § 3; AltTZG § 7; TV ATZ vom idF vom § 2; TV ATZ vom idF vom § 9; SGB IV § 7 Abs. 1a; SGB VI § 237; EStG § 3 Nr. 28; EStG § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Nach § 2 Abs. 2 TV ATZ haben Arbeitnehmer ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags. Der Anspruch ist auf die ungekürzte Laufdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bis zum Übergang in den Ruhestand nach § 9 TV ATZ gerichtet.

2. § 2 Abs. 4 Satz 1 TV ATZ räumt dem Arbeitgeber keine Befugnis ein, die Dauer eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auf zwei Jahre zu begrenzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1476 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2007 S. 1760
DAAAC-46323

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