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FG München Urteil v. - 14 K 4010/06

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, FGO § 102, BO § 117a

Zeitweiser Entzug des Rechtes, unter Abfindung zu brennen

Leitsatz

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn sich die Hauptsache bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf bzw. durch Wiederzulassung der Abfindungsbrennerei erledigt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAC-46700

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