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BFH Beschluss v. - X B 161/06

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; FGO § 119 Nr. 6; HGB § 255

Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fehlen der Entscheidungsgründe; Qualifizierung anschaffungsnaher Aufwendungen als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwand

Fundstelle(n):
KAAAC-46915

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