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BFH Urteil v. - IV R 35/04

Gesetze: FGO § 44 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157

In einem Sammelbescheid zusammengefasste Steuerfestsetzungen können unabhängig voneinander angefochten werden; Rücknahme und Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz

Lediglich in einem Bescheid verbundene, selbständig nebeneinander stehende Steuerfestsetzungen (hier: Einkommensteuer- und Kirchensteuerfestsetzung) können grundsätzlich unabhängig voneinander angefochten werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1509 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 5
KAAAC-47281

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