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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 10314/06 EFG 2007 S. 1538 Nr. 19

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, AO § 120 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 69, FGO § 135, FGO § 136

Aussetzung der Vollziehung - Anordnung einer Sicherheitsleistung

Leitsatz

Ein kostenrechtlich relevantes Teilunterliegen liegt im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung auch dann vor, wenn der Antragsteller AdV ohne Sicherheitsleistung beantragt, die Finanzbehörde erst nach Rechtshängigkeit AdV gegen Sicherheitsleistung gewährt, und das Gericht sodann AdV gegen Sicherheitsleistung in der vom FA geforderten Höhe gewährt.

Der auf die Sicherheitsleistung entfallende Teil des Rechtsstreits ist kostenrechtlich mit 25 vom Hundert zu bewerten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1538 Nr. 19
OAAAC-47702

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