Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks nach der sog. Ertragswertmethode; Auslegung einer Prozesserklärung
Leitsatz
Der Verkehrswert unbebauter Grundstücke ist grundsätzlich vorrangig aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke zu ermitteln, wenn eine ausreichende Zahl von repräsentativen Verkaufsfällen in der näheren Umgebung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist grundsätzlich aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des Verkehrswerts aus Durchschnittswerten, sog. Richtwerten geboten. Andere Ermittlungsmethoden wie die Rückrechnung aus dem späteren Verkaufspreis des bebauten Grundstücks (sog. Residualverfahren) oder durch Ermittlung des möglichen künftigen Ertrags kommen nur in Betracht, wenn die Vergleichswertmethode versagt. Diese Grundsätze gelten insbesondere auch dann, wenn in ertragsteuerlicher Hinsicht zu prüfen ist, ob eine Grundstücksübertragung zwischen nahen Angehörigen zu einem nicht dem Verkehrswert entsprechenden Preis erfolgt ist. Die Ermittlung von Grundstücksanschaffungskosten unter Anwendung der Ertragswertmethode kommt nicht in Betracht, wenn diese Methode im konkreten Fall zur Ermittlung des Verkehrswerts nicht geeignet ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1499 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 7 VAAAC-47795