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EuGH Urteil v. - C-445/05

Gesetze: EG Art. 234; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j

Steuerbefreiung für Honorare freier Mitarbeiter von Volkshochschulen

Leitsatz

Unter Umständen kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-RL für von einem Einzelnen mit dem Status eines freien Mitarbeiters erbrachte Tätigkeiten, die in der Erteilung von Schularbeitshilfe sowie Keramik- und Töpferkursen in Erwachsenenbildungseinrichtungen bestehen, nur dann gewährt werden, wenn es sich bei diesen Tätigkeiten um die Erteilung von Schul- oder Hochschulunterricht durch einen für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelnden Lehrer handelt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist.

Fundstelle(n):
TAAAC-47816

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