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BAG Urteil v. - 8 AZR 431/06

Gesetze: BGB § 242; BGB § 613a

Leitsatz

Nutzt ein Auftragnehmer zur Durchführung der Ausbein-, Zerlege- und Schlachtarbeiten die ihm vom Inhaber des Schlachthofs zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der neue Auftragnehmer die Schlachtarbeiten ohne zeitliche Unterbrechung unverändert wie der bisherige Auftragnehmer fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1675 Nr. 31
DB 2007 S. 1468 Nr. 26
ZIP 2007 S. 1382 Nr. 29
LAAAC-47930

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