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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2838/04 EFG 2007 S. 108 Nr. 2

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40EStG § 3c Abs. 2EStG § 9 Abs. 1EStG § 52 Abs. 4bEStG § 52 Abs. 8a; GG Art 3

Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften nach dem Halbeinkünfteverfahren.

Leitsatz

Stehen Schuldzinsen und Finanzierungskosten wirtschaftlich mit Einkünften im Zusammenhang, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, sind diese Aufwendungen nur zur Hälfte abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 108 Nr. 2
ZAAAC-48342

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