Änderung eines Flächennutzungsplans mit Wirkung für die Zukunft ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 AO
Leitsatz
Beschließt der Gemeinderat, einen im Flächennutzungsplan bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Grundstücksteil künftig als
landwirtschaftliche Nutzfläche darzustellen, so stellt dies kein auf die vor dem Gemeinderatsbeschluss erfolgte Grundstücksentnahme
rückwirkendes Ereignis i.S.d .§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Der im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nach § 16
Abs. 3 S. 4 EStG 1997 zum Ansatz gelangte Wert für das Grundstück ist deshalb nicht zu ändern.