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BFH Beschluss v. - X B 167/06

Gesetze: FGO § 82; FGO § 84; AO § 103; ZPO § 386; ZPO § 387

Glaubhaftmachung des Weigerungsgrundes bei Zeugnisverweigerung; keine Zeugnisverweigerung wegen eines schwebenden Strafverfahrens

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1524 Nr. 8
EAAAC-48495

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