Unzulässigkeit einer Klage auf höhere Steuerfestsetzung; Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens
Leitsatz
Eine Klage auf Festsetzung einer höheren Steuer als im angefochtenen Bescheid ist grundsätzlich unzulässig. Sie kann zwar u. a. dann zulässig sein, wenn die Erhöhung der festgesetzten Steuer Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger eine höhere als die bislang gewährte Anrechnung von Steuern auf die eigene Steuerschuld erhält. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage kommt es jedoch ausschließlich auf die objektive Rechtslage an. Die subjektive Einschätzung des Klägers ist unbeachtlich.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1506 Nr. 8 HFR 2007 S. 1002 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2007 S. 13 ZAAAC-48504