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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 756/07

Gesetze: BVerfGG § 93 Abs. 2; BVerfGG § 93 a; BVerfGG § 93 a; BVerfGG § 93 b; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

Keine Wiedereinsetzung bei unvollständiger Telefaxübersendung

Leitsatz

1. Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist.

2. Lässt das Vorbringen die naheliegende Möglichkeit offen, dass die unvollständige Übersendung auf einer mangelhaften Ausgangskontrolle und damit auf einem dem Beschwerdeführer zuzurechnenden Verschulden seines Bevollmächtigten beruht, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu rechtfertigen.

(Leitsätze nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2008 S. 160 Nr. 2
HFR 2008 S. 500 Nr. 5
NJW 2007 S. 2839 Nr. 39
JAAAC-48664

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