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BSG Beschluss v. - B 12 SF 3/07 S

Gesetze: SGG § 57 Abs 1 S 1; SGG § 58 Abs 1 Nr 4; SGG § 58 Abs 2; SGG § 98 S 1; SGG § 202; GVG § 17 Abs 1 S 1; KOVVfG § 3 Abs 1; SGB IX u. a. ÄndG Art 49 Nr 1

Leitsatz

Verzieht in Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht der Kläger nach Klageerhebung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Verwaltungsbehörde, bleibt dies ohne Auswirkungen auf die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts.

Fundstelle(n):
UAAAC-48750

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