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BGH Urteil v. - IX ZR 105/05

Gesetze: InsO § 140

Leitsatz

Eine die Gläubiger benachteiligende Treuhandvereinbarung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem Treugut entsteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1275 Nr. 18
WM 2007 S. 1221 Nr. 26
ZIP 2007 S. 1274 Nr. 27
VAAAC-48780

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