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BGH Urteil v. - VII ZR 210/05

Gesetze: BGB § 633

Leitsatz

Hat sich der Veräußerer von Wohnungseigentum in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsarbeiten sowie zur Aufstockung des Gebäudes mit zwei zusätzlichen Geschossen verpflichtet, so sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf Mängel der gesamten Bausubstanz (im Anschluss an , BauR 2005, 542 = NZBau 2005, 216 = ZfBR 2005, 263).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2008 S. 66 Nr. 1
NJW 2007 S. 3275 Nr. 45
WM 2007 S. 1854 Nr. 39
TAAAC-48785

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