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BGH Urteil v. - XI ZR 340/05

Gesetze: BGB Vor § 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

a) Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen Fondsinitiatoren und der die Fondsbeteiligungen finanzierenden Bank.

b) Die Regeln des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG finden auch dann Anwendung, wenn das zur Kreditsicherung vorgesehene Grundpfandrecht nicht bestellt oder darauf nachträglich verzichtet worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 2404 Nr. 33
WM 2007 S. 1257 Nr. 27
ZIP 2007 S. 1255 Nr. 27
IAAAC-48793

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