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FG Köln Urteil v. - 10 K 4626/06 EFG 2007 S. 1167 Nr. 15

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6

Einkünfteermittlung

Einkünfte aus V+V; Einkunftserzielungsabsicht

Leitsatz

Eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit wird erst entfaltet, wenn der Steuerpflichtige sich entschieden hat, das Grundstück tatsächlich zur Erzielung von Einnahmen aus V+V zu nutzen. Diese Nutzungsabsicht muss eine (latent immer vorhandene) eventuelle Veräußerungsabsicht stark in den Hintergrund treten lassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 155 Nr. 3
EFG 2007 S. 1167 Nr. 15
EStB 2008 S. 29 Nr. 1
YAAAC-48899

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