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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 613/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4

Abzug einer Sonderumlage von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erst nach Verausgabung durch den Hausverwalter

Leitsatz

Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung können erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter für die Wohnungseigentümer gemeinschaftliche Beträge verausgabt. Das gilt ebenso für Sonderumlagen. Auch bei ihnen handelt es sich um Instandhaltungsrückstellungen i. S. des § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG.

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Fundstelle(n):
QAAAC-49463

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