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FG München Urteil v. - 10 K 463/06

Gesetze: EigZulG § 2, EigZulG § 9 Abs. 2

Eigenheimzulage

Neubau

Ausbau

Erweiterung

Abgeschlossenheit

Leitsatz

Der Ausbau eines Dachgeschosses führt mangels Abgeschlossenheit nicht zur Herstellung einer neuen Wohnung im Sinne des § 2 Satz 1 EigZulG, wenn die Dachgeschossräume nur über den zur Erdgeschosswohnung gehörenden Flur erreichbar sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAC-49466

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