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FG München Urteil v. - 10 K 1913/06

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 S. 1, FGO § 56, ZPO § 85 Abs. 2

der Prozessbevollmächtigte darf sich nicht auf fehlerhafte Frist-Berechnungen des Finanzamts verlassen, sondern muss die Frist selbst berechnen

Ablauf der Klagefrist

Leitsatz

Ein Wiedereinsetzungsgrund ergibt sich nicht daraus, dass der Klägervertreter sich auf einen fehlerhaften Hinweis des Finanzamts über den Zugang der Einspruchsentscheidung in der Mitteilung über die Beendigung der Aussetzung der Vollziehung verlässt, ohne selbstständig die Klagefrist zu berechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAC-49475

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