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BGH Urteil v. - XII ZR 130/04

Gesetze: BGB § 138 Cd; BGB § 242 D; BGB § 1408; BGB § 1570

Leitsatz

a) Eine Vereinbarung, nach welcher der Betreuungsunterhalt bereits dann entfallen soll, wenn das jüngste Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist nicht schlechthin sittenwidrig; entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles (hier u.a. bereits während der Ehe laufend zu erbringende Abfindungszahlungen).

b) Zum ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2008 S. 130 Nr. 2
NJW 2007 S. 2851 Nr. 39
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2007 S. 2821
WAAAC-49623

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