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Oberfinanzdirektion Münster

Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas

Bewertung des Feldinventars und Stromerzeugung bei Körperschaften
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 019/2007

Das BMF hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu der Frage Stellung genommen, ob Körperschaften, die Land- und Forstwirtschaft betreiben, auch dann auf die Aktivierung des Feldinventars verzichten können, wenn sie die erzeugte Biomasse in eigenen Biogasanlagen zur Energieerzeugung einsetzen und damit gewerblich tätig werden ( BStBl 2006 I S. 248)

Nach R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2005 kann bei landwirtschaftlichen Betrieben mit jährlicher Fruchtfolge von einer Aktivierung des Feldinventars und der stehenden Ernte aus Billigkeitsgründen abgesehen werden. Dies gilt nach R 34 Sätze 2 und 3 KStR 2004 auch für Betriebe, die Kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen. In diesen Fällen muss sich der Betrieb der Körperschaft ausschließlich auf die Land- und Forstwirtschaft beschränken, oder es muss ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil vorliegen.

Für die Frage, ob ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil im Sinne der R 34 Satz 3 KStR vorliegt, ist auf die einkommensteuerliche Definition des Teilbetriebs abzustellen. Nach R 16 Abs. 3 EStR 2005 ist ein Teilbetrieb ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines ...

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