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Mögliche Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale Verfahrensrechtliche Hinweise
Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 005 vom
aktualisiert: , und
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind seit dem nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig (sog. „Werkstorprinzip”). Aufgrund einer Härtefallregelung sind entsprechende Kosten pauschal mit 0,30 EUR/Entfernungskilometer lediglich noch ab dem 21. Entfernungskilometer „wie” Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Es hat deshalb mit Beschluss vom – Az. 8 K 549/06 – das anhängige Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvL 1/07) angerufen.
Im Streitfall erzielten die Kläger (Ehegatten) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Für ihre Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte – vom gemeinsamen Wohnort 41 km (Ehemann) bzw. 54 km (Ehefrau) entfernt – beantragen sie jeweils die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2007 unter Berücksichtigung der vollständigen Entfernung. Das beklagte Finanzamt gewährte den Freibetrag in Anwendung der Neuregelung in § 9 Abs. 2 EStG jedoch lediglich unter Berücksichtigung der Fahrten ab...