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Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen von einem Arbeitgeber in der Automobilbranche; Verhältnis zwischen der Anwendung von § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten
Bezug:
Nichtanwendungsschreiben inzwischen veröffentlicht
Der (BStBl 2007 II S. 309) entschieden, dass geldwerte Vorteile aus dem Erwerb von verbilligten Fahrzeugen, die vom Arbeitgeber hergestellt oder vertrieben werden, alternativ nach § 8 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 EStG ermittelt werden können. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an ( BStBl 2007 I S. 464). Danach kommt bei Verkäufen an Mitarbeiter stets die Rabatt-Freibetragsregelung (§ 8 Abs. 3 EStG) zum Ansatz.
Großzahl der Fälle können erledigt werden
Die Finanzämter wurden mit Verfügung vom S 2334/67 – St 142 gebeten, die Bearbeitung anhängiger Einsprüche aufzunehmen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG ohnehin für den Arbeitnehmer zu einem günstigeren Ergebnis als die Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG führen würde und deshalb die Steuerbürger zur Rücknahme ihres Einspruchs aufgefordert werden können.
Neues Musterverfahren vor dem BFH
Über Einsprüche, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vorteilhaft wäre, sollten die Finanzämter entscheiden. Inzwischen wurde bekannt, dass auch das Niedersächsische Finanzgerich...