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BGH Urteil v. - I ZR 96/04

Gesetze: UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10

Leitsatz

Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu verleiten, handelt nicht bereits deshalb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1588 Nr. 30
DB 2007 S. 1973 Nr. 36
NJW-RR 2007 S. 1497 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2007 S. 2822
WM 2007 S. 1431 Nr. 30
DAAAC-50029

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