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BGH Beschluss v. - II ZR 133/06

Gesetze: ZPO § 545 Abs. 2

Leitsatz

Die Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO der Nachprüfung durch das Revisionsgericht auch dann entzogen, wenn das Berufungsgericht, das die Zuständigkeitsfrage in Übereinstimmung mit dem Erstgericht beurteilt hat, wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1588 Nr. 30
DStR 2007 S. 2121 Nr. 47
NJW-RR 2007 S. 1437 Nr. 20
WM 2007 S. 1948 Nr. 41
ZIP 2007 S. 1832 Nr. 38
AAAAC-50030

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