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BGH Beschluss v. - VII ZR 210/06

Gesetze: AGBG § 9 Abs. 1 Bf; AGBG § 9 Abs. 1 Cf

Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die einen Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, der durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist auch dann unwirksam, wenn dem Auftragnehmer die Befugnis eingeräumt wird, die Hinterlegung des Sicherheitseinbehalts zu verlangen.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1319 Nr. 19
WM 2007 S. 1625 Nr. 34
QAAAC-50055

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