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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2402/06

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 NATO-Truppenstatut Art. 3

Kein Kindergeldanspruch von Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen

Leitsatz

Mitglieder der NATO-Truppe, des zivilen Gefolges und deren Angehörige sind von den Bestimmungen des Aufnahmestaates über die Registrierung und Kontrolle von Ausländern befreit, erwerben jedoch kein Recht auf ständigen Aufenthalt oder Wohnsitz in den Hoheitsgebieten des Aufnahmestaates und haben daher keinen Anspruch auf Kindergeld.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAC-50483

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