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FG München Beschluss v. - 5 V 3921/06

Gesetze: EStG § 15

Einkünfte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Zugehörigkeit von Einkünften zur Insolvenzmasse

Leitsatz

Steuern auf Einkünfte, die ein selbstständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, gehören in vollem Umfang zur Insolvenzmasse. Gleiches gilt für Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Mitunternehmerschaft in einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAC-50501

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