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BFH Beschluss v. - I B 52/06

Gesetze: EStG § 2a, FGO § 115

Ein Bistro ist nicht allein deshalb eine dem Fremdenverkehr dienende Anlage i.S. der Aktivitätsklausel, weil es in einer Gegend liegt, die von Touristen aufgesucht wird

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1646 Nr. 9
PAAAC-50787

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