Zuordnung des Steuerwerts auf eine Vorstufe des Volleigentums (Anwartschaft) nicht möglich
Leitsatz
Erwirbt der Erbe einen auf die Verschaffung von Wohnungseigentum gerichteten Anspruch, ist der Erbschaftsteuer nicht der Bedarfswert für das Wohnungseigentum, sondern der gemeine Wert des Anspruchs zugrunde zu legen. Eine Zuordnung des Steuerwerts auf eine Vorstufe des Volleigentums (Anwartschaft) kommt nicht in Betracht. Die (niedrigeren) Steuerwerte können nur demjenigen zugute kommen, der noch oder schon Eigentümer des Grundstücks ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1663 Nr. 9 DStRE 2007 S. 1382 Nr. 21 DStRE 2007 S. 1382 Nr. 21 HFR 2007 S. 1210 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3509 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 14 UVR 2007 S. 261 Nr. 9 YAAAC-50797